Wohnen ist ein Menschenrecht und muss bezahlbar sein. Deshalb ist es gut, dass künftig noch mehr Rentnerinnen und Rentner, Familien und Geringverdienende Wohngeld erhalten können.
WAS GENAU IST DAS WOHNGELD?
Es ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit nicht ausreichendem Einkommen. Auch wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann Unterstützung bekommen. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Sozialleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder BAföG.
Aktuell beziehen in Deutschland rund 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. 40 Prozent der Wohngeldbeziehenden sind Familien (insbesondere Alleinerziehende), 48 Prozent sind Haushalte von Rentnern und Rentnerinnen.
Einen Antrag kann man bei seiner Stadt, Gemeinde oder Amtsverwaltung stellen.
WIE VIEL GELD KANN MAN BEKOMMEN?
Das hängt davon ab, wie hoch Miete und Einkommen sind und wo genau man wohnt. Mit der aktuellen Reform wird das Wohngeld im Schnitt um 190 Euro pro Monat erhöht. Die bisherigen Wohngeld-Haushalte bekommen damit ab Januar statt durchschnittlich 177 Euro rund 370 Euro im Monat bekommen.
WER KANN WOHNGELD BEKOMMEN?
Eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Fest steht aber, dass längst nicht alle Haushalte, die ein Recht darauf hätten, auch Wohngeld beantragt haben. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort.
Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Ministeriums ausrechnen lassen (siehe Info-Box).
Bisher bekommen 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Mit der Reform werden 1,4 Millionen weitere Haushalte dazukommen. Auch solche Bürger*innen die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben, werden jetzt Wohngeld-berechtigt.
WAS KOSTET DAS DEN STAAT?
Das Bauministerium rechnet für das kommende Jahr mit Kosten von mehr als drei Milliarden Euro. Vorgesehen ist, dass Bund und Länder je etwa die Hälfte übernehmen, denn schon jetzt teilen sie sich die Kosten für das Wohngeld.
WIRD WEGEN DER HOHEN HEIZKOSTEN ZUSÄTZLICH ETWAS GEMACHT?
Für all diejenigen, die jetzt schon Wohngeld bekommen, gibt es kurzfristig einen weiteren Heizkostenzuschuss. Davon profitieren alle, die zwischen September und Ende Dezember 2022 mindestens einen Monat lang wohngeldberechtigt sind. Dazu kommen BAföG-Empfänger*innen und Auszubildende mit staatlicher Unterstützung. Für Studierende und Azubis gibt es einen Pauschalbetrag von 345 Euro, bei allen anderen richtet sich der Zuschuss nach der Haushaltsgröße: Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, zu zweit gibt es 540 Euro – und für jede weitere Person noch einmal 100 Euro dazu.
Mieter*innen, die ihre Nebenkostenvorauszahlungen nicht sofort zahlen können, werden außerdem besonders geschützt und Strom- und Gassperren vermieden.
WOHNGELD: BIN ICH ANSPRUCHSBERECHTIGT?
Über den Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums (Siehe „Links“) kann jede*r für sich checken, ob ein Anspruch besteht.
Wichtig ist hier die Eingabe der richtigen Mietstufe. In unserem Kreis sind dies: Barmstedt: IV, Elmshorn: IV, Halstenbek: VI, Pinneberg: V, Quickborn: V, Rellingen: VI, Schenefeld: VII, Tornesch: V, Uetersen: IV, Wedel: VI, Kreis Pinneberg: IV.
Einen Antrag stellt man bei seiner Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Und übrigens: Auch vorläufige Bescheide sind dabei möglich!
Flyer
Links
- Wohngeldrechner [Link]
- Check: Welche Entlastungen erhalte ich? [Link]
- Wohngeld online beantragen [Link]
Autoren
- Thomas Hölck
SPD-Kreisvorsitzender (Pinneberg) - Ralf Stegner
Direkt gewählter Bundestagsabgeordneter (Pinneberg)