Das bisschen Haushalt


Vom 22.09. bis zum 24.09.2021 tagt der schleswig-holsteinische Landtag in seiner 51. Sitzung. In diesen drei Tagen sind über 20 Debatten geplant.

Haushalt

Die Tagung beginnt am Mittwoch mit der Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2022. Die Landesregierung will den Haushalt mit Corona-Notkredit, neuen Schulden und Rücklagen aus dem Investitionsprogramm IMPULS aufstellen. Zwischen Einnahmen und Ausgaben klafft eine Lücke von 965 Millionen, die mit Notkrediten und Rücklagen aus dem Investitionsprogramm IMPULS finanziert werden sollen.  Der Handlungsbedarf laut  Laut der Eckwerte der Landesregierung beträgt der Handlungsbedarf für 2022 und wird in den folgenden Jahren deutlich ansteigen.

Nach Weichen, die Jamaika für die Entwicklung Schleswig Holsteins stellt sucht man lange im Haushalt der Regierungskoalition.

Für den selbsterklärten Schwerpunkt Klimaschutz plant die Landesregierung nur mit einem Drittel der Mittel, die sie für die Landesstraßen vorsieht.

Coronapandemie

Seit gestern geht Schleswig-Holstein einen sehr liberalen Weg mit vielen Lockerungen. Der Ministerpräsident wird eine Regierungserklärung zur Lockerung der Corona Schutzmaßnahmen abgegeben.

Natürlich möchten auch wir als SPD-Landtagsfraktion für geimpfte Menschen einen Weg hin zur Normalität aufzeigen. Jedoch: Die Coronapandemie ist noch nicht vorbei. Die Expertinnen und Experten warnen vor den kommenden Wochen. Darum bleibt Vorsicht entscheidend. Sollte sich die Situation im Herbst wieder verschärfen, wird es sehr schwer werden, für die dann notwendige Wiedereinführung von Beschränkungen eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten, die man im September erst abgeschafft hat. Ein Zickzack-Kurs war in dieser Pandemie immer falsch.

Sicher wären die Aussichten für die kommenden Wochen andere, wären alle Menschen geimpft, die sich impfen lassen können. Denn wir sehen, dass zunehmend Ungeimpfte zu den Treiber*innen der Pandemie werden.

Darum: Lasst euch impfen!

Digitale Grundausstattung verankern

Wir möchten, dass in den Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB II ein verbindlicher Anspruch auf Mehrbedarf für eine digitale Grundausstattung samt Netzzugang verankert werden. Den Bedarf dafür hat auch die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein eindrücklich in ihrem Tätigkeitsbericht 2020 beschrieben. Denn: Auch alle Kinder, die in einkommensschwachen Familien leben und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können, sollten dabei berücksichtigt werden. Glecizeitig möchten wir, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag  die Landesregierung dazu auffordert, sich auf Bundesebene für die Einführung einer Kindergrundsicherung einzusetzen, die den tatsächlichen Bedarf des Kindes in den Mittelpunkt stellt.  Drucksache 19/3279

Einer weiterer unserer Anträge bezieht auf die

Bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser

Wir wollen, dass das Angebot für hilfebedürftige Frauen und deren Kinder flächendeckend und bedarfsgerecht ausgestaltet und auskömmlich finanziert wird. Lücken gibt es hier besonders im ländlichen Raum.

Durch die Istanbul Konvention sind alle staatlichen Ebenen verpflichtet, angemessene finanzielle und personelle Mittel für Maßnahmen und Programme zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt zur Verfügung zu stellen. Das erfordert ein landesweites System mit flächendeckenden Angeboten und einen  niedrigschwelligen, diskriminierungsfreien Zugang dazu. Deswegen war es so wichtig, die Bedarfsanalyse auf den Weg zu bringen, um den Bedarf an ambulanten und stationären Hilfeangeboten für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein grundsätzlich zu untersuchen. Die Bedarfsanalyse zeigt, das wir gute Strukturen haben – nur nicht überall, nicht in
ausreichender Zahl und ohne ausreichende finanzielle Unterstützung. Wir benötigen insgesamt mehr Frauenhausplätze, denn immer noch müssen Frauen und ihre Kinder abgewiesen werden
Drucksache 19/3290